Sachkunde

Gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) benötigen Besitzer großer Hunde (sog. 40/20er Hunde = 40cm hoch, 20Kg schwer) nach §11 Abs. 3 des LHundG NRW als auch Besitzer von Hunden bestimmter Rassen nach §10 Abs. 3 LHundG NRW einen Sachkundenachweis, der beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen ist.

Hunde bestimmter Rassen nach §10 Abs. 1 LHundG NRW sind:

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Rottweiler, Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Rassen.

Da ich durch das LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) anerkannte Sachverständige zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach §10 Abs.3 LHundG NRW als auch für große Hunde nach §11 Abs.3 LHundG NRW bin, können Sie die erforderliche Sachkundeprüfung  in meiner Hundeschule ablegen.

Bitte sprechen Sie mich an, da die Termine zur Sachkundeprüfung nach Absprache erfolgen.

Kontakt
Hundeschule Lieblingstöle
Elke van Hüth
Roßstraße 58a
47918 Tönisvorst

Tel.: 02151 / 4545084
Mobil: 01525 / 3913297
Mail: info@lieblingstoele.de